WZG verstehen und umsetzen – Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung

Vergangenes Jahr wurde für die Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung wieder ein wichtiger Schritt gemacht – das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (kurz: WZG) wurde im Juli 2019 in Österreich verabschiedet. 

Ähnlich der BIT-Verordnung in Deutschland wurde nun eine verpflichtende Regelung geschaffen, dass die Webseiten und mobilen Anwendungen des Bundes bzw. vom Bund finanzierten Einrichtungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen müssen und vor allem auch durch welche Aktivitäten dies gewährleistet werden soll. 


Anforderungen an die Barrierefreiheit laut WZG  

Im WZG verweisen die Anforderungen an die Barrierefreiheit vor allem auf die bereits länger festgelegten Richtlinien und damit gilt als Richtschnur die Erfüllung der Stufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.0“.  

In der Folgeabschätzung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses wurde davon ausgegangen, dass die Einführung des WZG keine zusätzlichen Kosten verursacht, da bereits seit 2004 mit dem E-Government-Gesetz behördliche Internetauftritte so zu gestalten sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit erfüllt werden. Aus meiner Sicht ist dies etwas zu kurz gegriffen, da nicht die volle Breite aller Angebote die Barrierefreiheit mit Stufe AA bisher berücksichtigt hat bzw. nun explizit auf mobile Anwendungen mit eingeschlossen sind. 


Aufgaben im Zusammenhang mit der Web-Zugänglichkeit 

Neben der Sicherstellung der Barrierefreiheit an sich, ist auch festgelegt, welche Aufgaben im Zusammenhang mit der Web-Zugänglichkeit zu erfüllen sind. So sind unter anderem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema „barrierefreier Zugang“ zu schulen und zu sensibilisieren.

Darüber hinaus muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit im Internet veröffentlicht werden – vergleichbar etwa mit der Datenschutzerklärung. Mit dieser Erklärung wird unter anderem dargelegt inwiefern die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt werden und wie dies überprüft wurde. Auch kann dargelegt werden wieso Anforderungen nicht erfüllt wurden, wenn die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung für die Einrichtung darstellen würde. 

Screenshot der Barrierefreiheitserklärung von oesterreich.gv.at  


Wissen im Bereich Barrierefreiheit 

Mit der Umsetzung von Anwendungen vor allem im öffentlichen Bereich setzt sich unser Team schon lange mit dem Thema Accessibility und Barrierefreiheit auseinander. Veronika Winter hat sich letztes Jahr zum Beispiel im Rahmen der Projektarbeit intensiv mit den aktuellen Anforderungen des BIT-V auseinandergesetzt.   

Auch im Bereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes unterstützen wir gerne mit einer Statuserhebung mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, einer individuellen Beratung oder Schulung.



Fragen Sie einfach unverbindlich bei Veronika Altmann an.  

 

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